Informationen zum Urheberrecht

Ein paar Worte möchte ich zum Urheberrecht sagen. Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) gehören zu den geschützten "Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst" auch "Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art". Inwieweit damit auch Werkzeugkataloge gemeint sind, habe ich nicht herausfinden können. Ich gehe aber davon aus, dass Kataloge in die Kategorie "Sammelwerke" fallen, für die im UrhG eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers festgelegt ist.

An dieser Stelle habe ich deshalb Kataloge nur dann komplett veröffentlicht, wenn sie nach meinem Verständnis und den mir vorliegenden Informationen nicht mehr dem Urheberrechtsschutz unterliegen oder wenn ich vom Rechteinhaber eine Erlaubnis zur Veröffentlichung bekommen habe.


Autor und Kontakt: Wolfgang Jordan
Letzte Änderung: 12. November 2020